Grundlagenfach Wirtschaft und Recht

Das Grundlagenfach Wirtschaft und Recht umfasst drei Teilbereiche: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht.

Die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Recht, Politik und Technik zwingen alle Beteiligten zu interdisziplinärem Denken und Handeln. Als Konsument oder Produzent, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Institutionen und als Staatsbürger müssen unterschiedliche Entscheidungen in einem immer komplexer werdenden System getroffen werden. In einer Situation zunehmender Globalisierung und ständig wachsender Gesetzesvorschriften erleben sich die Jugendlichen als Subjekte, aber auch als Objekte von Wirtschaft und Recht. Um in diesen Herausforderungen unserer sich dauernd wandelnden Gesellschaft bestehen zu können, führt das Fach Wirtschaft und Recht die Lernenden zu mündigen Entscheidungen.

Lehrplan Grundlagenfach Wirtschaft und Recht