Der 10-wöchige Sprachaufenthalt hat als Ziel, überdurchschnittliche Schüler/-innen z. B. im Rahmen des Enrichments beim Fremdspracherwerb zu fördern.
Zeitpunkt
- 4. Klasse: Osterferien bis Ende Schuljahr (empfohlen)
- (5. Klasse: bis und mit Herbstferien − in der 5. Klasse beginnt das EF und zwei Maturafächer (BG/MU und CH) werden abgeschlossen)
Bedingungen
- Dauer von maximal 10 Schulwochen (ab Beginn Osterferien)
- Schule mit gymnasialen Anforderungen (keine Sprachschule) - es muss ein Nachweis erbracht werden.
- Notendurchschnitt von mindestens 4.80 am Stichtag (jeweils Donnerstag vor Weihnachtsferien; 1. Semester der 4. Klasse), gemäss Noteneintragungen im schulNetz (alle Fächer auf halbe Noten gerundet, wie bei Promotion).
Bei knappem Notendurchschnitt am Stichtag: Für Ihre eigene Planungssicherheit wird empfohlen, vor Beginn der Planung zwecks Bestätigung des erforderlichen Notendurchschnittes mit dem für die Klasse zuständigen Prorektorat Kontakt aufzunehmen.
- Es kann nur eine Sprache für den Sprachaufenthalt gewählt werden, die als Grundlagen-, Schwerpunkt- oder Freifach belegt wird. Ausnahmen können nur für Schüler/-innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch (Aufenthalt in einem Land ihrer Muttersprache) gemacht werden.
Gesuchstellung
Wer sich für den 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, hat per 1. März ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen.