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Kantonsschule Beromünster

Austauschjahr

Zeitpunkt

  • August bis Juli (nach der 3. oder 4. Klasse)

Bedingungen

  • keine (ausser bei einer Rückkehr in die alte Klasse: Überspringen der 4. Klasse)
  • keine Einschränkungen betreffend Sprachen oder Destinationswahl
  • Wenn der/die Schüler/-in beim Weggang nicht promoviert wurde, muss die Klasse nach der Rückkehr repetiert werden.

Überspringen der 4. Klasse

Eine Rückkehr in die bisherige Klasse ist grundsätzlich nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Es kann nur die 4. Klasse übersprungen werden.
  • Im Zwischenzeugnis des 1. Semesters der 3. Klasse muss ein Notendurchschnitt von mindestens 5.5 erreicht werden, wenn keine gymnasiale Schule besucht wird. Beim Besuch einer gymnasialen Schule ist ein Durchschnitt von 5.3 nötig. Findet der Austausch an einem Gymnasium in der Schweiz statt, ist ein Durchschnitt von 5.0 ausreichend für den Wiedereinstieg in die bisherige Klasse.
  • Das Austauschjahr verbunden mit dem Überspringen der 4. Klasse muss in einer Sprachregion eines Grundlagen- oder Schwerpunktfachs stattfinden.

Gesuchstellung

Wer sich für ein Austauschjahr beurlauben lassen möchte, hat spätestens bis am 1. Mai ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das zuständige Prorektorat zu stellen.

Informationen zu verschiedenen Austauschorganisationen sind unter www.intermundo.ch zu finden.