Neue Regeln Benützung der Sportanlagen

Neue Corona-Schutzmassnahmen für Nutzerinnen und Nutzer ab 22. Dezember 2021

Für die Benutzung der Sportanlagen an der Kantonsschule Beromünster (Turnhalle, Schwimmhalle) gelten neue Regeln zur Eindämmung der Coronapandemie. Für alle sportlichen Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, gilt für über 16-Jährige neu die 2G+ Regel (geimpft, genesen und getestet). Davon ausgenommen ist der Sportunterricht im Rahmen des regulären Unterrichts (Kantonsschule Beromünster, Mariazell).

Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ausnahmen für die 2G+-Regelung gelten für bestimmte Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Für die Kursleitenden gilt, wenn sie sich im Wasser der Schwimmhalle aufhalten, ebenfalls 2G+.

Wichtiger Hinweis für externe Anbieter / Mieterinnen und Mieter:
Die Einhaltung der obigen Regeln sowie die Erhebung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen muss von den externen Anbietern in Eigenverantwortung sichergestellt werden.

Teaserbild Schwimmhalle Kantonsschule Beromünster
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