Ab dem 23. September 2021 gilt das durch die Dienststelle Gymnasialbildung angepasste Rahmenschutzkonzept, Version 14. Das aktualisierte Schutzkonzept regelt die Massnahmen bei schulischen und kulturellen Veranstaltungen. Dazu gehören Klassenlager, Elternabende und Informationsveranstaltungen, aber auch Theateraufführungen, Musicaldarbietungen, Konzerte und Vorträge. Die Kantonsschulen können freiwillige Anlässe neu auch gegen Vorlage von Zertifikaten durchführen.