Ab dem 9. September 2021 gilt das angepasste Rahmenschutzkonzept. Neu ist die Regelung, dass Personen, die an freiwilligen Pooltests teilnehmen, auch bei positivem Testergebnis den Unterricht besuchen dürfen. Bedingung ist jedoch, dass sie auch im Freien Masken tragen und den Abstand zu anderen Schülerinnen und Schülern sowie zu den Lehrpersonen einhalten, bis die Resultate der Einzeltests bekannt sind.