Lockerungen Schutzmassnahmen

gültig ab Donnerstag, 3. Februar 2022

Die Beschlüsse des Bundesrates zur Lockerung der Corona-Schutzmassnahmen wirkt sich auch auf unseren Schulbetrieb aus. So gelten ab Donnerstag, 3. Februar 2022, folgende Regeln:

  • Keine Quarantäne mehr: Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, müssen ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Das heisst: Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler, die aktuell in Quarantäne sind, können ab morgen wieder vor Ort an der KSB sein. 
    Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus empfiehlt die Dienststelle Personal, die Arbeit vorerst von zu Hause aus zu erledigen, bis ein PCR-Test Klarheit schafft.
    Wer Symptome verspürt, geht nach Hause und lässt sich testen.
  • Keine Home-Office-Pflicht mehr: Vorbereitungen und Sitzungen können wieder zu jeder Zeit an der Schule stattfinden. Es sind die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ebenfalls sollen Räume regelmässig und gut gelüftet werden.

Weiterhin gilt:

Schülerinnen der Kantonsschule Beromünster mit Schutzmasken
Foto: Ursula Koch Egli
  • Generelle Maskentragepflicht: Masken müssen weiterhin in allen geschlossenen Räumen (Unterrichtszimmer, Lehrerzimmer, Fachvorbereitungsräume usw.) getragen werden. Ausnahme, sofern sich nur eine Person im Raum befindet.
  • Isolation bei positivem Test: Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zur Isolation von Personen, die nachweislich an Corona erkrankt sind.
  • Repetitive freiwillige Tests: Die Pooltests werden weitergeführt.
  • Einhaltung von Hygieneregeln inkl. Desinfektion von Oberflächen in den Klassen- und Sitzungszimmern.
  • Einschränkungen bei Veranstaltungen und Anlässen: Obligatorische Schulanlässe mit Beschränkungen der Personenzahl, fakultative Veranstaltungen mit einer Zertifikatsplicht.

So schützen wir uns!

Teaserbild Plakat BAG Corona Oktober 2020 KS Beromünster