Ab Montag, 6. September 2021 wird an sämtlichen Schulen der Dienststelle Gymnasialbildung wieder die generelle Maskenpflicht eingeführt. Das hat in folgenden Bereichen Einschränkungen zur Folge:
- Sportunterricht: Die Maske muss in Turn- und Sporthallen auch während des Unterrichts getragen werden. In Aussenanlagen darf die Maske abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Kontaktsportarten sind verboten.
- Musikunterricht: Die Maskentragepflicht gilt neu auch wieder im Musikunterricht (auch beim Singen) sowie im Chor.
Die Details zum angepassten Schutzkonzept sind in den folgenden Dokumenten zu entnehmen: