Kantonsschule Beromünster

Maskenpflicht ab 6. September 2021

Wiedereinführung der generellen Maskentragepflicht

Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Covid-Fallzahlen gilt ab kommendem Montag, 6. September 2021, wieder Maskenpflicht in den Schulen ab der 5. Primarklasse. Damit sollen insbesondere die Quarantänefälle an den Schulen vermieden werden.

Ab Montag, 6. September 2021 wird an sämtlichen Schulen der Dienststelle Gymnasialbildung wieder die generelle Maskenpflicht eingeführt. Das hat in folgenden Bereichen Einschränkungen zur Folge:

  • Sportunterricht: Die Maske muss in Turn- und Sporthallen auch während des Unterrichts getragen werden. In Aussenanlagen darf die Maske abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Kontaktsportarten sind verboten.
  • Musikunterricht: Die Maskentragepflicht gilt neu auch wieder im Musikunterricht (auch beim Singen) sowie im Chor.

Die Details zum angepassten Schutzkonzept sind in den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

 

Teaserbild Coronapandemie KS Beromünster
Schulalltag an der Kantonsschule Beromünster während der Coronapandemie. Foto: Ursula Koch
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