Kantonsschule Beromünster

Aufhebung Corona-Schutzmassnahmen

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 16. Februar 2022, über weitreichende Lockerungen bei den Corona-Schutzmassnahmen entschieden. In der Folge passt der Kanton Luzern seine Regelungen für die Schulen diesen Lockerungen an.

Für unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Lehrpersonen und Mitarbeitenden gilt ab Donnerstag, 17. Februar 2022:

  • Die Maskenpflicht wird aufgehoben.
  • Es werden keine präventiven Reihentests mehr angeboten.
  • Für schulische oder kulturelle Veranstaltungen gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr (z. B. keine Zertifikatspflicht mehr).
  • Auf ein Rahmenschutzkonzept kann ab sofort verzichtet werden.

Weiterhin gilt:

  • Wer Symptome verspürt oder sich krank fühlt, lässt sich testen. Die Kosten für PCR-Tests werden für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen weiterhin vom Bund übernommen.
  • Wer positiv getestet wird, muss sich weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.
Kantonsschule Beromünster

Wichtig: Da das Coronavirus nach wie vor zirkuliert, kommt jeder/jedem Einzelnen viel Eigenverantwortung zu. In diesem Sinne dürfen Masken  selbstverständlich weiterhin freiwillig getragen werden. Ebenso soll weiterhin auf die Handhygiene (Hände desinfizieren/waschen) und die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen (Desinfektion der Tische) geachtet werden.

Weitere Informationen:

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen