Für unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Lehrpersonen und Mitarbeitenden gilt ab Donnerstag, 17. Februar 2022:
- Die Maskenpflicht wird aufgehoben.
- Es werden keine präventiven Reihentests mehr angeboten.
- Für schulische oder kulturelle Veranstaltungen gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr (z. B. keine Zertifikatspflicht mehr).
- Auf ein Rahmenschutzkonzept kann ab sofort verzichtet werden.
Weiterhin gilt:
- Wer Symptome verspürt oder sich krank fühlt, lässt sich testen. Die Kosten für PCR-Tests werden für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen weiterhin vom Bund übernommen.
- Wer positiv getestet wird, muss sich weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.