Das Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Gymnasialbildung wurde nach den Beschlüssen des Bundesrates auf seine Gültigkeit hin überprüft und musste nur geringfügig angepasst werden. Bei obligatorischen Schulveranstaltungen ab 50 Personen gilt neu 2G, inkl. Maskenpflicht. Die Details zum Rahmenschutzkonzept sind im nachfolgenden Link zu finden: