Ausstellung in der Aula der Kanti Beromünster 10.5.–20.6.2021
Im Prozess der Sesshaftwerdung wandelten sich Jäger und Sammler-Gesellschaften zu patriarchalischen Gesellschaften. An die Stelle der Verehrung von «Mutter Erde» trat allmählich ein einziger männlicher Schöpfergott. Im Christentum wurde das Weibliche auf Maria von Nazaret und auf die Mutterfunktion zurückgestuft. Frauen wurden als minderwertig angesehen und aus dem politischen Gemeinwesen ausgeschlossen.
1906 führte Finnland als erstes europäisches Land das Stimmrecht für Frauen ein. In der Schweiz sollte es 65 Jahre länger dauern: Dafür wird die «männerbündlerische politische Kultur» (Werner Seitz) verantwortlich gemacht, eingeübt in Studentenverbindungen, Sänger-, Turn- und Schützenvereinen, und im Militär. Nur in der Schweiz musste die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts durch eine Volksabstimmung aller Männer (und nicht bloss durch einen Mehrheitsentscheid im Parlament) entschieden werden. Die föderalistische Struktur der Schweiz führte zudem dazu, dass die Neuenburgerinnen auf kantonaler Ebene bereits 1959 abstimmen durften, die Appenzellerinnen aber erst 1990.
Es war also ein sehr laaanger Weg. Die Beschäftigung mit diesem Weg zeigte den Schülerinnen und Schülern des EF Geschichte mindestens dreierlei: Erstens trieb die Frauenfeindlichkeit («Mysogenie») noch in der Schweiz um 1900 seltsame und entsetzliche Blüten – bspw. wurde Frauen, die sich nicht unterordnen wollten, als «Therapie» die Gebärmutter entfernt. Zweitens fällt auf, dass einige der ältesten Forderungen der Frauenbewegung noch immer nicht erfüllt sind. Denn eine der ältesten Forderungen war nicht die nach politischer Teilhabe, sondern diejenige nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit. Drittens ist die Aufgabe, Gerechtigkeit für alle Menschen in einem umfassenden Sinn zu garantieren eine unendliche Aufgabe, die von jeder Generation wieder neu zu leisten ist. Unsere Demokratie bietet uns dafür alle Möglichkeiten: Nutzen wir sie!
Wichtiger Hinweis infolge Coronapandemie: Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Schulhauses (7.00 bis 17.00 Uhr) für Einzelpersonen frei zugänglich. Im Schulhaus gilt eine Maskentragepflicht. Zudem sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Desinfektionsmittelspender stehen beim Eingang in die Aula.
Viel Spass beim Durchlaufen!
Matthias Kreher/Christoph Wyniger