Sprachaufenthalte / Austauschjahr
Die Kantonsschule Beromünster unterstützt und fördert unterschiedliche Formen von Austauschprogrammen und Sprachaufenthalten.
Rahmenbedingungen für einen
Wer sich für ein Austauschjahr, ein Austauschsemester oder einen 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, muss ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat stellen. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen möglich und müssen frühzeitig beim Prorektorat beantragt werden.
Fristen für Gesuche
- Sprachaufenthalt: bis spätestens 1. März des laufenden Schuljahres
- Austauschjahr/-semester: bis spätestens 1. Mai des laufenden Schuljahres