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Kantonsschule Beromünster

Austausch

Sprachaufenthalte / Austauschjahr

Die Kantonsschule Beromünster unterstützt und fördert unterschiedliche Formen von Austauschprogrammen und Sprachaufenthalten.

Rahmenbedingungen für einen

Wer sich für ein Austauschjahr, ein Austauschsemester oder einen 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, muss ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat stellen. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen möglich und müssen frühzeitig beim Prorektorat beantragt werden.

Fristen für Gesuche

  • Sprachaufenthalt: bis spätestens 1. März des laufenden Schuljahres
  • Austauschjahr/-semester: bis spätestens 1. Mai des laufenden Schuljahres