Lernende in der obligatorischen Schulzeit der Luzerner Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook (LENO-Gerät) als Leihgabe des Kantons. Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es als Schularbeitsgerät mit nach Hause. Am Ende der 3. Klasse (Abschluss obligatorische Schulzeit) geben sie das Gerät zurück.
Einsatz im Unterricht
Die LENO-Geräte erlauben eine zeitgemässe Ausbildung, die dem digitalen Wandel in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Digitale Kompetenzen sind Bestandteil der gymnasialen Lehrpläne. So lernen unsere Schülerinnen und Schüler unter anderem
- Chancen und Gefahren der digitalen Medien abzuschätzen,
- Digitale Werkzeuge für ihre Zwecke sinnvoll und effektiv einzusetzen
- sich im Internet korrekt zu bewegen
- Handlungsabläufe zu verstehen und abzubilden (Algorithmen, Programmieren)
Die LENO-Geräte unterstützen aber nicht nur den Informatikunterricht, sondern können in allen Fächern eingesetzt werden. Sie machen interaktive Lernplattformen, Apps oder Lehrmittel zugänglich und bieten Zugriffsmöglichkeiten auf das Internet. Ihr Einsatz erweitert die bisherigen Formen der Zusammenarbeit mit orts- und zeitunabhängigen Lernmöglichkeiten. Die Lehrpersonen steuern das Zusammenspiel aller Lehr- und Lernformen – ob digital oder nicht – in ihrem Unterricht.
Rechtliche Grundlage
Grundlage für die Nutzung der LENO-Geräte bildet die
Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern unterschreiben diese Weisung vor Erhalt des kantonalen Geräts.
Weitere Informationen: